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Sie können sich an ihre regionalen Pflegestützpunkte wenden, wenn sie Informationen oder eine qualifizierte Beratung benötigen in Bezug auf:

  • Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)
  • Hilfe bei Anträgen für eine Einstufung bzw. Höherstufung
  • Begleitende Beratung bei Widerspruchsverfahren
  • Leistungen der Krankenversicherung (SGB V)
  • Anspruch auf Familienpflegerin und Haushaltshilfe
  • Anspruch auf Behandlungspflege
  • Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)
  • Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten
  • Landespflegegeld
  • Landesblindengeld
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Wohnungsanpassung
  • Beschwerden in der Pflege
  • Betreuungsgesetz
  • Finanzierung von Hilfen allgemein

Zusätzlich kann durch die Mitarbeiter/innen eine Vermittlung von erforderlichen Hilfen und die Koordinierung des Hilfeangebots im Einzelfall erfolgen, für:

  • ambulante Pflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Hausnotruf
  • Essen auf Rädern
  • Fahrdienste
  • Ergänzende Dienste (z.B. Spaziergänge, niedrigschwellige Betreuungsangebote)
  • Pflegerische Hilfsmittel
  • Wohnungsanpassungsmaßnahmen
  • Betreutes Wohnen
  • Selbsthilfegruppen
  • Verhinderungspflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • stationäre Dauerpflege
  • sonstige Hilfeangebote

Außerdem bieten die MitarbeiterInnen:

  • Gesprächskreise für pflegende Angehörige
  • Vorträge über spezielle Themen und Krankheitsbilder
  • Begleitung von ehrenamtlichen Helfer/innen

Alle Beratungen, Informationen und Vermittlungen erfolgen kostenfrei, vertraulich und Träger übergreifend. Im Bedarfsfall finden sie bei ihnen im Haushalt statt.