Sie können sich an ihre regionalen Pflegestützpunkte wenden, wenn sie Informationen oder eine qualifizierte Beratung benötigen in Bezug auf:
- Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)
- Hilfe bei Anträgen für eine Einstufung bzw. Höherstufung
- Begleitende Beratung bei Widerspruchsverfahren
- Leistungen der Krankenversicherung (SGB V)
- Anspruch auf Familienpflegerin und Haushaltshilfe
- Anspruch auf Behandlungspflege
- Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)
- Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten
- Landespflegegeld
- Landesblindengeld
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
- Schwerbehindertenausweis
- Wohnungsanpassung
- Beschwerden in der Pflege
- Betreuungsgesetz
- Finanzierung von Hilfen allgemein
Zusätzlich kann durch die Mitarbeiter/innen eine Vermittlung von erforderlichen Hilfen und die Koordinierung des Hilfeangebots im Einzelfall erfolgen, für:
- ambulante Pflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Fahrdienste
- Ergänzende Dienste (z.B. Spaziergänge, niedrigschwellige Betreuungsangebote)
- Pflegerische Hilfsmittel
- Wohnungsanpassungsmaßnahmen
- Betreutes Wohnen
- Selbsthilfegruppen
- Verhinderungspflege
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- stationäre Dauerpflege
- sonstige Hilfeangebote
Außerdem bieten die MitarbeiterInnen:
- Gesprächskreise für pflegende Angehörige
- Vorträge über spezielle Themen und Krankheitsbilder
- Begleitung von ehrenamtlichen Helfer/innen
Alle Beratungen, Informationen und Vermittlungen erfolgen kostenfrei, vertraulich und Träger übergreifend. Im Bedarfsfall finden sie bei ihnen im Haushalt statt.

